Allgemeine Geschäftsbedingungen

Full-Service-Agentur

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Agentur und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss sind gesondert zu vergüten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Vergütung, Zahlungsweise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Bei laufenden Betreuungsleistungen (z. B. Rundum-Betreuung, Social-Media-Betreuung oder vergleichbaren Servicepaketen) erfolgt die Abrechnung im Voraus.

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

a) jährliche Vorauszahlung zu Beginn der jeweiligen Laufzeit; bei jährlicher Zahlung wird ein Preisvorteil von 20 % gewährt,
b) monatliche Zahlung, jeweils zum Ende des laufenden Monats.

Bei monatlicher Zahlungsweise ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats verpflichtend. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug durch die Agentur.

Rechnungen gelten mit Zugang als fällig. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bei ausbleibender Zahlung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

6. Laufzeit bei laufenden Betreuungsleistungen

Laufende Betreuungsleistungen werden mit einer Mindestlaufzeit vereinbart, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Website-Pflege und Sicherheitsupdates

Pakete zur Website-Pflege und Durchführung regelmäßiger Sicherheits- und Systemupdates werden ausschließlich jährlich angeboten.

Diese Leistungen gelten ausschließlich für Websites, die von der Agentur erstellt oder technisch umgesetzt wurden.

Der Leistungsumfang umfasst technische Updates und Funktionsprüfungen. Inhalte, Gestaltung oder strukturelle Änderungen sind nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

8. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Leistungen. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck.

Offene Arbeitsdateien (z. B. AI, PSD, INDD) sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

Alle von der Agentur erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht.

9. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Fremddaten)

Stellt der Kunde eigene Inhalte (z. B. Logos, Texte, Bilder, Fotos, Grafiken) zur Verfügung, versichert er, über alle erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Urheberrechte zu verfügen.

Mit der Übermittlung der Daten bestätigt der Kunde, dass diese rechtmäßig genutzt werden dürfen. Für Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte haftet ausschließlich der Kunde. Die Agentur wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt.

10. Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen eines Auftrags erbrachten Leistungen (Print-, Web-, Grafik-, Marketing- und Eventarbeiten) zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website der Agentur, in Printmaterialien, Social-Media-Kanälen sowie Präsentationen.

Dabei achtet die Agentur auf eine professionelle und angemessene Darstellung des Kunden.

11. Branding bei Gastronomiebetrieben

Bei Gastronomiebetrieben werden Speise- und Getränkekarten, die im Betrieb genutzt werden, mit einem dezenten Agenturlogo versehen. Dies betrifft ausdrücklich nicht sonstige Werbemittel wie Flyer, Außenwerbung, Take-Away- oder Liefermaterialien.

12. Druckservice und Servicegebühren

Für die Prüfung von Druckdaten, die Abwicklung von Druckaufträgen sowie das Vorstrecken von Druckkosten erhebt die Agentur eine Servicegebühr in Höhe von mindestens 15,00 € und maximal 15 % des Netto-Auftragswertes.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erhalt der Printprodukte. Bei Neukunden oder größeren Auftragsvolumina ist die Agentur berechtigt, die Druckkosten ganz oder teilweise per Vorkasse zu verlangen.

13. Druckfreigabe und Haftung

Vor Druckfreigabe erhält der Kunde einen Druckentwurf zur Prüfung. Die Freigabe muss schriftlich per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit des Entwurfs. Die Agentur haftet ausschließlich für Fehler, die nicht Bestandteil des freigegebenen Entwurfs waren.

14. Lieferzeiten für Druckprodukte

Lieferzeiten für Druckprodukte sind stets voraussichtliche, unverbindliche Angaben. Produktions- oder Versandverzögerungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

Die Lieferzeit beginnt erst nach erteilter Druckfreigabe.

15. Expressdruck

Die Agentur bietet einen Expressdruck an, der eine beschleunigte Produktion und einen Expressversand mit einer voraussichtlichen Lieferzeit von etwa 48 Stunden umfasst. Eine garantierte Lieferzeit kann nicht zugesichert werden.

16. Lieferzeiten für Dienstleistungen

Für grafische und sonstige Dienstleistungen gelten in der Regel Lieferzeiten von 6–12 Werktagen. Bei umfangreicheren Projekten, insbesondere Web- oder mehrstufigen Designleistungen, kann die Lieferzeit entsprechend länger ausfallen.

Standardaufträge werden üblicherweise innerhalb von spätestens einem Monat abgeschlossen, sofern keine Verzögerungen durch fehlende Zuarbeit des Kunden entstehen.

17. Express-Service für Dienstleistungen

Für ausgewählte Dienstleistungen bietet die Agentur einen Express-Service mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 48 Stunden an. In Kombination mit Expressdruck können Druckprodukte häufig innerhalb derselben Woche geliefert werden.

Der Express-Service ist nicht für alle Leistungen verfügbar und wird mit einem Aufschlag von mindestens 100 % auf den regulären Preis berechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Projekts.

18. Datenspeicherung und Archivierung

Projekt- und Druckdaten der ersten Aufträge werden mindestens 24 Monate gespeichert. Bei Stammkunden erfolgt eine längere Speicherung, wobei eine Löschung spätestens 24 Monate nach dem letzten Auftrag möglich ist.

Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht nicht. Bei Webprojekten können Daten ausschließlich auf den Servern des Kunden liegen; insoweit besteht keine Sicherungspflicht der Agentur.

19. Backups und Website-Pflege

Backup- und Sicherungspflichten liegen grundsätzlich beim Kunden, sofern kein jährliches Servicepaket oder eine monatliche Rundumbetreuung vereinbart wurde.

Ohne entsprechende Vereinbarung übernimmt die Agentur keine Haftung für Datenverlust oder Systemausfälle.

20. Abnahme von Webseiten

Nach Fertigstellung prüft der Kunde die Website. Nach vollständiger Zahlung wird die Website online gestellt und gilt als abgenommen.

Spätere Änderungen sind gesondert zu vergüten. Bei Website-Neukunden kann die Agentur Vorkasse für technische Auslagen verlangen.

21. Technik-Betreuung

Die Technik-Betreuung richtet sich an Privatpersonen und Einrichtungen und umfasst die verständliche Unterstützung bei der Bedienung, Einrichtung und Nutzung digitaler Geräte wie Smartphones, Tablets, Computern und vergleichbarer Technologien.

Die Betreuung erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein bestimmter technischer Erfolg oder eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Geräte wird nicht geschuldet.

Eingriffe in bestehende Systeme erfolgen ausschließlich nach Absprache. Für bereits vorhandene Schäden, Fehlfunktionen, veraltete Software, Hardwaredefekte oder Drittanbieter-Anwendungen übernimmt die Agentur keine Haftung.

Die technische Betreuung stellt keine Reparatur-, Garantie- oder Wartungsleistung dar. Eine dauerhafte Überwachung der Geräte oder Systeme ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

22. Stornierung und Ausfallhonorare

Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten abzurechnen.

Zusätzlich kann ein Ausfallhonorar berechnet werden:

bis zu 25 % bei Stornierung vor Arbeitsbeginn,

bis zu 50 % nach Beginn der Arbeiten,

bis zu 100 %, wenn die Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.

Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.

23. Haftung

Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

24. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

25. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.